AGB
1. Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend "AGB") von livekonzepte Michael Köstner/ Neu-Ulm (nachstehend "livekonzepte") gelten im Verhältnis zum Vertragspartner (nachstehend "VP"). Die AGB von livekonzepte gelten auch dann, wenn livekonzepte in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbestimmungen von VP werden nicht anerkannt, es sei denn, livekonzepte stimmt dieser ausdrücklich schriftlich zu.
VP gewährleistet eine ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung und ist verpflichtet sämtliche hierfür erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen (Anmietung und Bezahlung der spielfertigen Spielstätte unter Berücksichtigung der Bühnenanweisung/ Technischen Riders, sowie den Sicherheitsvorschriften). VP verpflichtet sich die Veranstaltung bei allen Behörden fristgemaÌˆß anzumelden und alle notwendigen Genehmigungen einzuholen und dieses zu zahlen. VP sorgt und zahlt für das Ticketing. VP stellt und zahlt Aufbauhelfer, Techniker, Kassen-, Garderoben-, Bedienungs-, Kontroll- und Sicherheitspersonal laut Bühnenanweisung/ Technischem Rider um eine erfolgreiche Veranstaltung durchzuführen. Die Gage ist spätestens am Veranstaltungstag vor der Veranstaltung in bar oder vor der Veranstaltung durch Überweisung an livekonzepte oder falls dies der Vertrag besagt an den Künstler zu bezahlen.
Bei einer Eintrittseinnahmenbeteiligung von livekonzepte oder der Künstler haben diese das Recht jederzeit Kartensätze, Vorverkauf und Abendkasse, sowie die Auflistung der örtlichen Kosten zu überprüfen und zu überwachen. Kosten, die nicht vorzuweisen sind, werden nicht anerkannt. Die Abrechnung muss in jedem Fall am ersten Werktag nach der Veranstaltung an livekonzepte Michael Köstner geschickt werden.
Eine räumliche und zeitliche Exklusivität wurde nicht vereinbart, solange der Vertrag nichts anderes besagt.
livekonzepte ist berechtigt von VP Ersatz des ihm durch die Zuwiderhandlung durch VP gegen dieses Verpflichtungen entstehenden Schadens zu verlangen. Dieser zu ersetzende Schaden umfasst vor allem die Ansprüche des Künstlers, des Personals, der Konzertbesucher und die Bearbeitungs- und Vermittlungskosten von livekonzepte. Der von VP zu ersetzende Schaden umfasst dabei auch die livekonzepte entstehenden Kosten der Rechtsverteidigung gegenüber dem Künstler, des Personals und der Konzertbesucher.
​
2. Abgaben und Steuern
VP ist gesetzlich verpflichtet die Veranstaltung bei der GEMA anzumelden und die Kosten hierfür zu tragen. Des Weiteren ist der Veranstalter für die Meldung und Abführung der KSK-Beiträge bei der Künstlersozialkasse zuständig und zahlt den gültigen KSK-Satz. VP versichert, bei der KSK als abgabenpflichtiges Unternehmen gemeldet zu sein.
VP trägt bei ausländischen Künstlern zu 100% die Ausländersteuer (§ 50 a EStG) und den Solidaritätsbeitrag. Diese Beträge werden nicht von der Gage abgezogen.
3. Veranstaltungsort
VP stellt trockene, heizbare und abschließbare Garderoben in ausreichender Anzahl zur Verfügung. Diese müssen über ausreichend Sitzgelegenheiten, Tische und Spiegel sowie Waschgelegenheiten verfügen. Auch Künstler haben es gerne gemütlich und sauber! VP stellt dem Künstler ausreichende Parkplätze direkt beim Aufführungsort unentgeltlich zur Verfügung.
4. Hotel
VP bucht und zahlt für die Künstler die im Vertrag angegebene Anzahl von Zimmern für den im Vertrag angegebenen Zeitraum in einem sehr guten Hotel (mindestens 3 Sterne nach Michelin) mit Frühstück. Die Zimmer müssen über eigenes Bad verfügen. VP trägt die Hoteladresse vor der Rücksendung an livekonzepte im Vertrag ein.
​
5. Catering
VP stellt ab Eintreffen des/ der Künstler kostenlos Getränke (Mineralwasser mit reduzierter Kohlensäure und ohne Kohlensäure, Säfte, Coca-Cola, Bier, Wein, Kaffee) und kalte Speisen (belegte Brötchen, frische Salate, Snacks, Joghurt, frische Bananen und anderes Obst, gerne auch italienische Vorspeisen) in ausreichender Zahl sowie eine warme, hochwertige Mahlzeit. Alternativ zur warmen Mahlzeit kann eine Essenspauschale von mindestens 20,- € plus 19% MwSt. (entsprechende Abweichungen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Bühnenanweisung) pro Tag und pro Person ausbezahlt werden. Besonderheiten wie Vegetarisches Essen, Lactose- und Lebensmittelunverträglichkeiten und Allergien entnehmen Sie bitte der jeweiligen Bühnenanweisung.
6. Technik
Der Technische Rider des Künstlers ist fester Bestandteil des Vertrages und ist vom Veranstalter gemeinsam mit dem Vertrag unterschrieben an livekonzepte zurückzusenden. VP stellt unentgeltlich eine komplette Tonanlage sowie eine Lichtanlage laut Technischer Bühnenanweisung/ Rider. VP hat diese im Vorfeld erhalten und erkundigt sich selbstständig beim zuständigen Techniker (siehe BA) oder bei livekonzepte (lk[at]livekonzepte.de) nach Up- Dates. VP nimmt von sich aus mit dem Techniker des Künstlers Kontakt auf.
7. Künstlerische Freiheit
livekonzepte und der Künstler unterliegen im künstlerischen Bereich keinerlei Weisungen des Veranstalters.
​
8. Vereinigungen, Sponsoring, Präsentationen
Handelt es sich bei VP um eine Partei, eine Firma, einen Verband, einen eingetragenen Verein oder um eine parteienähnliche Organisation etc., so ist dies vor Vertragsabschluss ausdrücklich bekannt zugeben. Die Beteiligung jedweder Sponsoren oder Präsentatoren oder sonstiger Werbeträger bedarf der schriftlichen Absprache mit der Gruppe. Jegliche Werbemittel, wie Banner, Plakate, Fahnen und dergleichen, im unmittelbaren Bühnenbereich sind grundsätzlich nicht gestattet.
9. Organisation und Sicherheit
VP sorgt für einen ungehinderten organisatorischen Ablauf der gesamten Veranstaltung. VP haftet ab Aufbaubeginn bis Abbauende in voller Höhe für etwaige Körper- und Sachschäden (Instrumente, Anlage etc.) durch Dritte an Künstler. Es wird empfohlen, dass VP für die Veranstaltung eine Haftpflichtversicherung für Personenschäden und Sachschäden abschließt. VP stellt livekonzepte und den Künstler von jeder Haftung frei. Der Künstler haftet nur für etwaige Schäden die von Künstlern oder der Crew verursacht worden sind und binnen fünf Tagen nach dem Konzert schriftlich dem Künstler mitgeteilt werden.
10. Werbung, Pressearbeit und Merchandising
VP sorgt für rechtzeitige adäquate Werbung (Presse, Funk, Flyer, Anzeigen, Plakatwerbung, etc.). Der Künstler stellt VP Presseinfos und Fotos kostenlos zur Verfügung. VP leistet umfangreiche Pressearbeit (Vorberichte, Interviews, etc). Verfügbarkeit, Preise, Zahlungsweise und Formate von Plakaten entnehmen Sie bitte der jeweiligen BA/ Riders des Künstlers. VP bemüht sich örtliche Präsentatoren aus dem Print-, Rundfunk, TV- und Internet- Bereich zu akquirieren.
Der Verkauf von CDs, Plakaten, Shirts (Merchandising) vor, während und nach der Veranstaltung bleibt den Künstlern oder einer von den Künstlern beauftragten Person vorbehalten. VP stellt zu diesem Zweck bei Bedarf unentgeltlich eine geeignete Verkaufsfläche kostenfrei mit Stuhl und Tisch bereit.
​
11. Video-, Ton- und Bildaufnahmen
Das Konzert darf nur mit ausdrücklicher und schriftlich fixierter Zustimmung von livekonzepte oder des Künstlers aufgezeichnet werden (Video, Ton- und Bildaufnahmen). Auch private Ton- oder Videoaufnahmen sind untersagt. livekonzepte und der Künstler selbst oder von ihnen Beauftrage dürfen uneingeschränkt Bild- und Tonaufnahmen machen und diese auch uneingeschränkt verwerten. Für die Einhaltung dieser Vereinbarung trägt VP Sorge.
12. Konzertausfall
Für jeden einzelnen Fall, dass infolge einer VP zurechenbaren schuldhaften Handlung oder Unterlassung, insbesondere Vertragsbruch, Rücktritt vom Vertrag oder sonstiger von VP zu vertretenden Umständen (z.B. Abbruch des Konzerts wegen randalierender Gäste etc.) das vereinbarte Konzert/ eines der vereinbarten Konzerte nicht oder nur teilweise stattfindet, verpflichtet sich VP zur Zahlung einer Konventionalstrafe in Höhe der vereinbarten Gage (ausgehend vom ausverkauftem Haus), mindestens jedoch 2.500 € zzgl. gesetzlicher MwSt.. Kann ein Vertragspartner infolge höherer Gewalt (hierzu gehört auch: Krankheit, die durch ein ärztliches Attest nachzuweisen ist) seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht erfüllen wird, in gegenseitigem Einvernehmen, ein Ersatztermin zu gleichen Konditionen vereinbart.
13. Sondervereinbarungen
Sämtliche Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages sind nicht zulässig. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein oder werden, so soll der Vertrag im übrigen Bestand haben. Freifelder im Vertrag sind von VP auszufüllen!
14. Gerichtsstand und deutsches Recht
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Ulm. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
​
15. Sonstiges
-
Über alle finanziellen Vereinbarungen wahren beide Vertragspartner Stillschweigen.
-
livekonzepte/ der Künstler erhalten kostenfrei bis zu maximal 15 Gästekarten.
-
VP versichert, dass er volljährig, geschäftsfähig und berechtigt ist die Vereinbarung zu unterzeichnen.
-
Abzüge und Verrechnungen sind nicht statthaft.
-
Der Vertrag und die Technischen Anweisungen als fester Bestandteil des Vertrages müssen innerhalb von 14 Tagen nach Zusendung unterzeichnet an livekonzepte Michael Köstner geschickt werden.
